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   BVerwG, 11.11.1960 - IV C 8.60   

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BVerwG, 11.11.1960 - IV C 8.60 (https://dejure.org/1960,670)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1960 - IV C 8.60 (https://dejure.org/1960,670)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1960 - IV C 8.60 (https://dejure.org/1960,670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ruhender Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe - Nachträglich eintretende Umstände für die Beurteilung von Unterhaltsbeihilfe - Besserung des Gesundheitszustandes eines Unterhaltsbeihilfeberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 18.12.1968 - V C 135.66

    Zurücknahme einer früheren Einweisung in die Entschädigungsrente - Abgrenzung

    Eine Umdeutung der vorliegenden Bescheide in eine Rücknahme im Sinne von § 335 a Abs. 2 LAG kommt nicht in Betracht (vgl. Urteile vom 11. November 1960 [BVerwGE 12, 9], vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 8.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 343 LAG Nr. 3], vom 22. Juni 1967 - BVerwG V C 113.66 - [ZLA 1967, 334] und vom 26. April 1967 [BVerwGE 26, 340]).

    Das Ruhen der Leistungen läßt - ebenso wie die Einstellung - die Bewilligung demnach unberührt und hemmt nur bis auf weiteres die weitere Erfüllung gemäß dem Bewilligungsbescheide, allerdings mit der Besonderheit, daß der Wegfall des Hinderungsgrundes eine Nachzahlung ausschließt und nur künftige Zahlungen zuläßt (vgl. Urteil vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 8.60 - [a. a. O.]).

  • BVerwG, 11.11.1960 - IV C 277.59

    Rechtsmittel

    Sie gilt grundsätzlich für alle Zukunft, ist also eine Maßnahme, die die Zahlungsverpflichtung von dem aus § 288 LAG zu entnehmenden Zeitpunkt ab endgültig aufhebt (vgl. Urteil vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 8.60 -).
  • BVerwG, 22.10.1969 - V C 132.66

    Ruhen der Unterhaltshilfe - Anspruch auf Kriegslastenausgleich - Gewährung einer

    Das Ruhen der Leistungen läßt - ebenso wie die Einstellung - die Bewilligung unberührt und hemmt nur bis auf weiteres die weitere Erfüllung gemäß dem Bewilligungsbescheid, allerdings mit der Besonderheit, daß der Wegfall des Hinderungsgrundes eine Nachzahlung ausschließt und nur künftige Zahlungen zuläßt (Urteile vom 18. September 1959 - BVerwG IV C 227.58 - [MDR 1960, 162 = ZLA 1960, 235], vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 8.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 343 LAG Nr. 3] und vom 18. Dezember 1968 - BVerwG V C 135.66 - [ZLA 1969, 174]).
  • BVerwG, 23.12.1965 - V B 213.65

    Nichtzulassung einer Revision

    Außerdem weicht das Urteil des Verwaltungsgerichts von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1959 - BVerwG IV C 227.58 - und vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 8.60 - sowie vom 6. November 1964 - BVerwG IV C 107.64 - ab, wonach der Unterschied zwischen Einstellung und Anordnung des Ruhens nach § 343 Abs. 1 LAG zu beachten ist.
  • BVerwG, 20.02.1964 - III CB 12.63

    Rechtsmittel

    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinen Urteilen vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 277.59 - (ZLA 1961, 166) und BVerwG IV C 8.60 (ZLA 1961, 165) ausgesprochen, daß zwischen der Anordnung des "Ruhens" und der "Einstellung" einer Kriegsschadenrente nach § 343 LAG und der "Rücknahme" eines Rentenbescheides so wesentliche rechtliche Unterschiede bestehen, daß eine Umdeutung grundsätzlich nicht zulässig sei.
  • BVerwG, 09.11.1961 - II C 146.59

    Rechtsmittel

    Bei der hiernach noch vorzunehmenden Prüfung wird das Berufungsgericht zu berücksichtigen haben, daß rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte grundsätzlich für die Zukunft zurückgenommen werden dürfen, es sei denn, daß die Begünstigung eine einschneidende und dauernde Änderung der Lebensverhältnisse des Begünstigten verursacht hat (BVerwGE 9, 251 [255]; BVerwG, Urteil vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 8.60 -).
  • BVerwG, 17.11.1961 - IV C 85.60

    Bestehen eines selbständigen Antragsrechts des Ehegatten für den Bezug von

    Fällt die Erwerbsunfähigkeit später infolge einer Besserung weg, dann ist zu prüfen, ob die Einstellung der Zahlungen oder nur das Ruhen - welches ein späteres Wiederaufleben der Unterhaltshilfe bei wiedereintretender Verschlechterung nicht ausschließt - anzuordnen, ist (vgl. Urteils vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 8.60 und BVerwG IV C 277.59 -).
  • BVerwG, 18.10.1967 - V C 88.65

    Rücknahme der Einweisung in Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG)

    Den Unterschied zwischen diesen einzelnen Maßnahmen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinen Entscheidungen vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 8.60 - (ZLA 1961, 165) und vom 26. April 1967 - BVerwG V C 28.65 - (ZLA 1967, 279) dargelegt.
  • BVerwG, 09.02.1962 - IV B 146.60

    Anrechnung von Rentenleistungen und sonstigen Einkünften auf die Unterhaltshilfe

    Der erklärte Wille der Behörde muß für den Empfänger aus dem Inhalt des Verwaltungsakts zu entnehmen sein, wobei es weniger auf die Bezeichnung und den Ausspruch, sondern in erster Reihe auf den Gesamtinhalt des Verwaltungsakts ankommt (vgl. Urteil vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 8.60 - [ZLA 1961, 165]).
  • BVerwG, 22.06.1961 - III B 124.59

    Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen

    Solche Zweifel können nämlich, wenn sich nach näherer Prüfung die Rechtswidrigkeit der Gewährung von Unterhaltshilfe herausstellt, nur zu einer Rücknahme des bewilligenden Verwaltungsakts führen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1959 - BVerwG IV C 238.58 - [MDR 1960 S. 162]; Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG III C 113.57 - Urteile vom 11. November 1960 - BVerwG IV C 277.59 - und - BVerwG IV C 8.60 -).
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